Liebe Vereinsmitglieder!

Seit Mittwoch, dem 24.11.2021, gilt landesweit die 2G – Regel. Für unseren Sportbetrieb bedeutet dies, dass nur noch geimpfte oder genesene Mitglieder*innen, auch Trainer*innen, Zugang zu den Trainingseinrichtungen erhalten und trainieren dürfen.
Ausnahme:
Kinder unter 12 sind generell davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren ist ein beaufsichtigter Selbsttest notwendig (alternativ Testnachweis, nicht älter als 24h).

Sämtliche etablierte Maßnahmen, die den Zugang zum jeweiligen Trainingsort regeln (also auch städtische Hallen), bleiben erhalten!