Liebe Mitglieder,
wir stehen kurz vor der Wiederaufnahme des Trainings in unserer Halle und haben die neuen Anforderungen umgesetzt.
Unsere alten Hygienevorschriften können dabei erhalten werden, jedoch müssen wir Tests, wie sie in der Landesverordnung (CoBeLVO § 10 Sport) vorgeschrieben sind, durchführen und diese in den Ablauf vor dem Training integrieren. Die Testpflicht entfällt bei geimpften und genesenen Personen, wenn der entsprechende Nachweis vorliegt und ebenfalls dokumentiert wird.
Sollen die Tests vor Ort (Achtung, 15 Minuten vor Trainingsbeginn erscheinen, damit die Trainingszeiten eingehalten werden können) durchgeführt werden, so sind die Antigen-Schnelltests von den Mitgliedern selbst zu beschaffen. Die verwendeten Tests müssen auch wieder mitgenommen und zuhause im Müll entsorgt werden.
Solange durch diesen Eigentest kein negatives Ergebnis vorliegt, darf die Halle nicht betreten werden, da wir sonst die komplette Trainingsgruppe incl. Trainer*in vom Training ausschließen müssen.
Die Testpflicht entfällt nur beim Training im Freien komplett!
Eine Nachweispflicht zur Kontaktnachverfolgung ist immer notwendig.
Wir freuen uns, dass wir endlich wieder gemeinsam Sport ausüben können und wünschen Euch viel Freude.
Der Vorstand des Postsportvereins